Das kantonale Verwaltungsgericht hat entschieden, die JUSO-Initiative «Züri Autofrei» für gültig zu erklären. Damit gewinnt das Initiativkomitee gegen den Hauseigentümerverband. Die Jungpartei hatte die Beschwerde selbstständig erarbeitet und eingereicht.
Im September 2018 hat der Bezirksrat der Stadt Zürich die Initiative «Züri Autofrei» für ungültig erklärt, weil die Initiative nicht umsetzbar sei, ohne gegen übergeordnetes Recht zu verstossen. Die Beschwerde beim Aufsichtsgremium hatten ursprünglich verschiedene konservative Verbände, wie der HEV und der TCS, eingelegt, nachdem der Gemeinderat die Initiative für gültig erklärt hat. Die Initiative fordert ein grösstenteils autofreies Zürich, mit Ausnahmen für Gewerbe, öffentliche Dienste und Transporte.
Nach dem Urteil zogen sowohl das Initiativkomitee mit Mitgliedern der JUSO wie auch der Gemeinderat das Urteil weiter an das kantonale Gremium. Dass das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerde der JUSO nun gutheisst und somit «Züri Autofrei» für gültig erklärt, freut die JUSO. «Wir sind froh, ist das kantonale Verwaltungsgericht nicht vor der Autolobby eingeknickt», meint Nicola Siegrist, Co-Präsident der JUSO Stadt Zürich. «Die städtische Bevölkerung hat das Recht, über ein autofreies Zürich abzustimmen und das Urteil freut uns deshalb sehr.»
Die JUSO hat bereits vor der Lancierung die juristische Gültigkeit der Initiative abklären lassen. Trotzdem ist der Entscheid besonders erfreulich für die Jungpartei, da die Beschwerde nur durch junge Leute und ohne Anwaltsbüro formuliert worden ist. Die Jungsozialist*innen investierten viel Zeit, um die Argumente der Gegenseite zu kontern und alle formalen Vorgaben zu erfüllen. «Junge Menschen ohne juristischen Hintergrund haben für die Möglichkeit eines autofreien Zürichs gekämpft und damit das Beschwerdeverfahren gewonnen.», sagt Lara Can, Co-Präsidentin der JUSO.
Ob die Beschwerdegegner (namentlich HEV, vertreten durch Pablo Bünger) das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Die JUSO appelliert an die Beschwerdegegner und an die Autolobby, dieses Urteil zu akzeptieren. Sie sollten die Abstimmung nicht weiter zu verhindern versuchen.
Weitere Auskünfte:
Nicola Siegrist, Co-Präsident JUSO, 078 944 01 00
Lara Can, Co-Präsidentin JUSO, 079 912 32 73
Link zur Medienmitteilung als PDF.
19.12.2018