20.08.2014
Heute stimmt der Gemeinderat über die Weiterführung der ZAB ab. Die JUSO Stadt Zürich ist dezidierter Meinung, dass die Kosten für den Aufenthalt in der ZAB nicht auf die Insassen überwälzt werden sollten.
Mit einer Teilkostenüberwälzung auf die Insassen bezahlen diese mehr als für eine Übernachtung in einem 5-Sterne Hotel und werden dadurch unnötigerweise für die Zwangseinweisung in der ZAB bestraft, die keiner tatsächlichen Straftat zugrunde liegt. Menschen, die mit einer Übernachtung in der ZAB schon genug bestraft werden, müssen mit einer Teilkostenüberwälzung noch eine horrende Rechnung begleichen, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Diese Kosten haben allerdings keine präventive Wirkung, sondern schikanieren nur die Insassen. Dieses sogenannte Verursacherprinzip, das von den Bürgerlichen propagiert wird, ist unsolidarisch und untergräbt unsere Gesellschaft, die darauf fusst, dass sich Menschen, insbesondere in Notlagen, gegenseitig helfen. Die Polizei wird durch Steuern finanziert und erfüllt einen öffentlichen Auftrag. Das Solidaritätsprinzip, das z. B. im Gesundheitswesen gilt, muss auch hier zum Tragen kommen. Oliver Heimgartner, Mitglied des Vorstandes der JUSO Stadt Zürich findet: "Es ist bezeichnend, dass der Gemeinderat alles daran setzt, lieber zu bestrafen, als Präventionsarbeit zu leisten." Der Aufenthalt in der ZAB ist für die allermeisten unbezahlbar und kann, vor allem auch für junge Menschen, schnell zur Schuldenfalle werden. Diese Überwälzung der Kosten eines öffentlichen Auftrages auf Privatpersonen ist ein weiteres Beispiel der schädlichen Abbaupolitik. Wir setzen uns konsequent gegen den Abbau des Service Public ein, der für eine soziale Gesellschaft von äusserster Bedeutung ist. Die JUSO Stadt Zürich bedauert sehr, dass die Gemeinderatsfraktion der SP die Teilkostenüberwälzung unterstützt und somit gegen das Solidaritätsprinzip verstösst. Wir hoffen sehr, dass die SP sich wieder zum Service Public bekennt und die Ankündigung letzte Woche, bei den Krippenplätzen zu sparen, nicht eine neue Ära eingeläutet hat.
Mit einer Teilkostenüberwälzung auf die Insassen bezahlen diese mehr als für eine Übernachtung in einem 5-Sterne Hotel und werden dadurch unnötigerweise für die Zwangseinweisung in der ZAB bestraft, die keiner tatsächlichen Straftat zugrunde liegt. Menschen, die mit einer Übernachtung in der ZAB schon genug bestraft werden, müssen mit einer Teilkostenüberwälzung noch eine horrende Rechnung begleichen, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Diese Kosten haben allerdings keine präventive Wirkung, sondern schikanieren nur die Insassen. Dieses sogenannte Verursacherprinzip, das von den Bürgerlichen propagiert wird, ist unsolidarisch und untergräbt unsere Gesellschaft, die darauf fusst, dass sich Menschen, insbesondere in Notlagen, gegenseitig helfen. Die Polizei wird durch Steuern finanziert und erfüllt einen öffentlichen Auftrag. Das Solidaritätsprinzip, das z. B. im Gesundheitswesen gilt, muss auch hier zum Tragen kommen. Oliver Heimgartner, Mitglied des Vorstandes der JUSO Stadt Zürich findet: "Es ist bezeichnend, dass der Gemeinderat alles daran setzt, lieber zu bestrafen, als Präventionsarbeit zu leisten." Der Aufenthalt in der ZAB ist für die allermeisten unbezahlbar und kann, vor allem auch für junge Menschen, schnell zur Schuldenfalle werden. Diese Überwälzung der Kosten eines öffentlichen Auftrages auf Privatpersonen ist ein weiteres Beispiel der schädlichen Abbaupolitik. Wir setzen uns konsequent gegen den Abbau des Service Public ein, der für eine soziale Gesellschaft von äusserster Bedeutung ist. Die JUSO Stadt Zürich bedauert sehr, dass die Gemeinderatsfraktion der SP die Teilkostenüberwälzung unterstützt und somit gegen das Solidaritätsprinzip verstösst. Wir hoffen sehr, dass die SP sich wieder zum Service Public bekennt und die Ankündigung letzte Woche, bei den Krippenplätzen zu sparen, nicht eine neue Ära eingeläutet hat.