26.04.2015
Im Umfeld des gestrigen Fussballspiels zwischen dem FC Aarau und dem FC Zürich fand einer der bis dato grössten Einsätze der Aargauer Kantonspolizei statt. Die Unverhältnismässigkeit und Verfassungswidrigkeit dieses Einsatzes, bei dem gegen die Besammlungs- und die persönliche Freiheit verstossen wurde, kritisiert die JUSO Stadt Zürich aufs Schärfste und fordert eine Untersuchung.
Gestern trat das Fussballspiel zwischen dem FC Aarau und dem FC Zürich in den Hintergrund. Überschattet wurde das Spiel von einem Polizeieinsatz, den der Kanton Aargau in dieser Grössenordnung noch nicht kannte.
Bei diesem Einsatz wurden circa 200-300 Fans des FC Zürich auf dem Gästeparkplatz des Stadion Brügglifelds von Polizisten verschiedener Kantone eingekesselt, auch ein Helikopter und ein Wasserwerfer waren im Einsatz. Die Fans durften nur gehen, wenn sie sich einer „freiwilligen“ Kontrolle unterzogen, ansonsten drohe eine Anzeige wegen Landfriedensbruchs. „Dass laut NZZ nicht einmal der Staatsanwalt sagen konnte, welcher Straftatbestand genau vorliege und auf welcher Grundlage die Fans verhaftet wurden zeigt, dass der repressive Einsatz nicht rechtens war“, hält Vorstandsmitglied Severin Walser fest.
Auch am Bahnhof Aarau wartete die Kantonspolizei Aargau auf und führte nach Augenzeugenberichten alle Personen mit Fanutensilien des FC Zürich ab. „Dass aufgrund eines Schals oder sonstigen Fanartikels eine mehrstündige Festnahme und damit Freiheitsberaubung erfolgt, ist schlichtweg nicht mit der Schweizer Verfassung zu vereinbaren“, so Severin Walser weiter. „Sowohl der Landfriedensbruch ist nach Art. 260 des StGB nicht gewährleistet und die Verfassungsartikel 10, Absatz 2 und Artikel 22 wurden verletzt.“
Diese Ungerechtigkeit kann die JUSO Stadt Zürich nicht akzeptieren und fordert, dass zu diesem Einsatz eine ordentliche Untersuchung durchgeführt wird und die Kosten des Einsatzes offengelegt werden.
„Dass Gewalt im Fussball keinen Platz haben darf, da stimmen wir alle überein“, so Walser. „Es kann aber nicht sein, dass mit einem solchen, unverhältnismässigen Einsatz massive Kosten verursacht werden und die Verfassung mit Füssen getreten wird.“
Gestern trat das Fussballspiel zwischen dem FC Aarau und dem FC Zürich in den Hintergrund. Überschattet wurde das Spiel von einem Polizeieinsatz, den der Kanton Aargau in dieser Grössenordnung noch nicht kannte.
Bei diesem Einsatz wurden circa 200-300 Fans des FC Zürich auf dem Gästeparkplatz des Stadion Brügglifelds von Polizisten verschiedener Kantone eingekesselt, auch ein Helikopter und ein Wasserwerfer waren im Einsatz. Die Fans durften nur gehen, wenn sie sich einer „freiwilligen“ Kontrolle unterzogen, ansonsten drohe eine Anzeige wegen Landfriedensbruchs. „Dass laut NZZ nicht einmal der Staatsanwalt sagen konnte, welcher Straftatbestand genau vorliege und auf welcher Grundlage die Fans verhaftet wurden zeigt, dass der repressive Einsatz nicht rechtens war“, hält Vorstandsmitglied Severin Walser fest.
Auch am Bahnhof Aarau wartete die Kantonspolizei Aargau auf und führte nach Augenzeugenberichten alle Personen mit Fanutensilien des FC Zürich ab. „Dass aufgrund eines Schals oder sonstigen Fanartikels eine mehrstündige Festnahme und damit Freiheitsberaubung erfolgt, ist schlichtweg nicht mit der Schweizer Verfassung zu vereinbaren“, so Severin Walser weiter. „Sowohl der Landfriedensbruch ist nach Art. 260 des StGB nicht gewährleistet und die Verfassungsartikel 10, Absatz 2 und Artikel 22 wurden verletzt.“
Diese Ungerechtigkeit kann die JUSO Stadt Zürich nicht akzeptieren und fordert, dass zu diesem Einsatz eine ordentliche Untersuchung durchgeführt wird und die Kosten des Einsatzes offengelegt werden.
„Dass Gewalt im Fussball keinen Platz haben darf, da stimmen wir alle überein“, so Walser. „Es kann aber nicht sein, dass mit einem solchen, unverhältnismässigen Einsatz massive Kosten verursacht werden und die Verfassung mit Füssen getreten wird.“