JUSO erringt auch vor dem Verwaltungsgericht einen Teilsieg

13.01.2021

Das Verwaltungsgericht teilt die Einschätzung der JUSO Stadt und Kanton Zürich, dass fünf Mitglieder des Regierungsrats rechtswidrig handelten, als sie im Vorfeld der Ständeratswahlen den Kandidaten Ruedi Noser öffentlich unterstützten. Trotz der Abweisung der Stimmrechtsbeschwerde wertet die JUSO Stadt und Kanton Zürich dieses Urteil deshalb als einen Teilsieg.

Ausgangslage

Im November 2019 reichten die JUSO Kanton und Stadt Zürich eine Beschwerde gegen den Zürcher Regierungsrat ein. Fünf Mitglieder des Gremiums hatten in einem Inserat im «Tages-Anzeiger» für den bisherigen Ständerat Ruedi Noser geworben. Das offiziell aussehende Inserat erweckte gemäss der JUSO den Eindruck, der Regierungsrat gebe als wahlleitendes Gremium eine Empfehlung ab, was gegen geltendes Recht verstösst. Ironischerweise wies dann der Regierungsrat selbst als erste, aber in diesem Fall kaum unbefangene Beschwerdeinstanz, die Beschwerde ab - ein demokratietechnisch fragwürdiges Manöver. Deshalb verlangte die JUSO vor Bundesgericht, die Beschwerde müsse von einer unabhängigen Instanz beurteilt werden. Das Bundesgericht gab den Jungsozialist*innen im Juni 2020 Recht und wies das Urteil an das Zürcher Verwaltungsgericht zurück.

Bewertung des Urteils

Heute hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden, dass die Intervention der betreffenden Regierungsratsmitglieder in den Wahlkampf rechtswidrig war. «Auch das Verwaltungsgericht bestätigt, dass die Intervention der betreffenden Regierungsratsmitglieder in den Wahlkampf rechtswidrig war. Damit haben die Regierungsrät*innen klar gegen demokratische Prinzipien verstossen», meint Nadia Kuhn, Co-Präsidentin der JUSO Kanton Zürich.

Das Verwaltungsgericht ordnet zwar keine Wiederholung der Wahl an. Dies geschehe nur, falls Gründe zur Annahme bestehen, dass die Unregelmässigkeit den Ausgang der Wahl oder Abstimmung beeinflusst haben. Allerdings habe der Regierungsrat die Stimmrechtsbeschwerde zu Unrecht nicht an das Verwaltungsgericht überwiesen. Der JUSO wird auch dahingehend Recht gegeben, als dass die fünf Regierungsratsmitglieder gemäss Urteil in ihrer amtlichen Funktion und nicht als Private auftraten. Die JUSO freut sich sich über das Urteil und hofft, dass der Regierungsrat sich künftig an die Regeln halten wird: “Auch der Regierungsrat hat sich an demokratische Spielregeln zu halten. Wir erwarten, dass etwas dieser Art zukünftig nicht mehr vorkommt”, meint Nathan Donno, Co-Präsident der JUSO Stadt Zürich.