Bezirksrat folgt der Autolobby

18.09.2018
Der Zürcher Bezirksrat folgt den Automobilverbänden und erklärt die Initiative «Züri Autofrei» für ungültig. Die JUSO ist entsetzt über den Entscheid, der Stadtbevölkerung dieses demokratische Grundrecht zu entziehen. Sie prüft die nächsten rechtlichen Schritte.
Der Bezirksrat der Stadt Zürich hat heute seinen Beschluss zur Initiative «Züri Autofrei» bekannt gegeben. Nachdem der Gemeinderat der Stadt Zürich im Frühling die Initiative «Züri Autofrei» für gültig erklärt hatte, zogen Bürgerliche Verbände und der Automobilclub den Entscheid an den Bezirksrat weiter. Sie wollten verhindern, dass die Stadtbevölkerung über diese Initiative abstimmen kann. Der Bezirksrat folgt ihnen nun und entscheidet damit sehr mutlos. Das einzige Argument bleibt weiterhin, dass die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstosse und deshalb nicht umsetzbar sei.
Die JUSO Stadt Zürich hat vor der Lancierung der Initiative ein Gutachten durch die unabhängige Rechtsanwältin Ursula Ramseier vornehmen lassen. Dieses Gutachten hält klar fest, dass «Züri Autofrei» den Gültigkeitsanforderungen einer Volksinitiative entspricht: Die Einheit der Materie bleibt gewahrt, sie ist nicht offensichtlich undurchführbar und im Initiativtext ist klar vermerkt, dass Bundesrecht und kantonales Recht zu wahren sind.
Lara Can, Co-Präsidentin der JUSO: «Wir sind entsetzt über diesen undemokratischen Entscheid.» Innerhalb von vier Monaten haben 3500 Leute die Initiative unterschrieben und damit bezeugt, dass sie sich eine Abstimmung zum Thema wünschen. Dass die Bürgerlichen Verbände und die Autofreunde diese Abstimmung verhindern wollen, zeugt von ihrem verkehrten Demokratieverständnis. «Die Stadtbevölkerung hat das Recht, über diese Forderung abzustimmen», so Nicola Siegrist, Co-Präsident der JUSO Stadt Zürich und Vorsteher des Initiativkomitees. «Der Bezirksrat kniet hier vor der Autolobby und verhindert eine zukunftsorientierte Diskussion über Verkehr.»
Die JUSO Stadt Zürich steht in Kontakt mit den Vertreter*innen des Gemeinderats und prüft einen Weiterzug des Falls zum nächsthöheren Gremium.