Bewilligungsfreie Freiluftpartys

14.01.2014

Das Vernehmlassungsverfahren zu den neuen Veranstaltungsrichtlinien ist heute Freitag, 20. Februar, abgelaufen. Die JUSO Stadt Zürich hat sich mit einer Vernehmlassungsantwort beteiligt, die wichtigsten Forderungen unsererseits hier:
Kleinstveranstaltungen, Anlässe politischer Parteien und Freiluftpartys mit bis zu ca. 100 Teilnehmenden sind bewilligungsfrei!
Der Art. 14 Jugendpartys wird umbenannt in Art. 14 Freiluftpartys: Allen Bewohnern der Stadt Zürich soll die Organisation einer Party offenstehen, nicht nur der Jugend.
Die Organisation von Open-Air-Vorführungen soll auch Privatpersonen möglich sein, nicht nur Quartiervereinen.
Lewin Lempert, Vorstandsmitglied der JUSO Stadt Zürich, begründet die Forderungen folgendermassen: "Die JUSO Stadt Zürich will die Stadt Zürich mit diesen Forderungen lebenswerter machen und die Menschen vom kommerziellen Druck, welcher in der Stadt Zürich überhand genommen hat, befreien. Zudem soll die Bevölkerung eine möglichst unbürokratische und spontane Möglichkeit haben, sich zu treffen und zusammen zu feiern. Dies fördert den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft!"
Die gesamte Vernehmlassungsantwort ist als PDF hier abrufbar.