Grundrechte in Gefahr! Polizeiwillkür stoppen!
Am 17. Mai führte die Stadtpolizei an der Universität Zürich (UZH) Personenkontrollen durch. Der Grund? Sie befürchtete erneute Besetzungen und einen möglichen Strafantrag der UZH. Was sagt die UZH dazu? „Die Stadtpolizei handelte aufgrund ihrer eigenen Lagebeurteilung und Hinweisen auf Störaktionen, ohne die Universitätsleitung einzubeziehen.“
In der Antwort des Stadtrats auf eine dringliche Anfrage (Nr. 1838/2024) häufen sich unklare Formulierungen. Es gab keinen Einsatzbefehl, keine Planungs- und Befehlsdokumente, keine Handlungsrichtlinien, Mails oder Protokolle – alle Kommunikation verlief „leider“ mündlich. Diese willkürliche und unverhältnismässige Repression entbehrt jeder Grundlage und richtet sich unverhältnismässig gegen friedliche, verhandlungsbereite Demonstrant*innen. Besonders auffällig ist, dass bei einem derartigen Einsatz keine Dokumente vorhanden sind oder diese aus polizeitaktischen Gründen verheimlicht werden.
Hat die Stadtpolizei durch diesen Einsatz ihren Auftrag zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfüllt? Die Besetzung der UZH am 14. Mai war eine politische Protestaktion gegen Israels menschenverachtenden Krieg in Gaza und eine Solidaritätsbekundung mit der palästinensischen Zivilbevölkerung – grundrechtlich geschützt und legitim. Diese basierte zudem auf einer verhandlungsbereiten Grundlage seitens der Demonstrant*innen. Warum wollte die Stadtpolizei also weitere verfassungsmässige Aktionen verhindern, ohne die UZH einzubeziehen?
Es bleibt unklar, weshalb die Personenkontrollen durchgeführt wurden. Was wollte die Polizei eruieren? Ob Personen mit „verdächtigen“ Namen die Uni betreten wollten? Betreibt die Stadtpolizei wieder einmal Racial Profiling? Oder wurde geprüft, ob Personen viel Essen dabei hatten, was auf eine Besetzung hindeuten könnte?
Zudem hat die Stadtpolizei das gesamte Uni Areal abgesperrt, jede Person kontrolliert die eintreten wollte und auch Wegweisungen verteilt. Dies schadet der UZH als Platz des kritischen Denken nachhaltig. Diese Repression von anderem Denken ist gerade in der heutigen Zeit absolut inakzeptabel und gegen die Grundrechte.
Ein weiteres Beispiel für willkürliches Verhalten der Stadtpolizei ist der Fall Leon Beyer*, publiziert von "Tsüri News". Er wurde aufgrund von „polizeilichen Bildaufnahmen“ bei einer unbewilligten Demonstration identifiziert. Wie wurde er erkannt? Leon Beyer bewegt sich nicht in polizeilich interessanten Gruppen und lebt erst seit kurzem in Zürich. Gerüchten zufolge nutzt die Stadtpolizei Gesichtserkennungssoftware wie PimEyes, um Personen wie Leon Beyer zu identifizieren. Der Einsatz solcher Software ist ohne gesetzliche Grundlage und verletzt Grundrechte, da er die Selbstbestimmung über persönliche Daten untergräbt. Nutzt die Stadtpolizei PimEyes oder andere Gesichtserkennungssoftware? „Aus polizeitaktischen Gründen“ wird Einblick in die Dokumente verweigert.
„Die Stadtpolizei hat erneut gezeigt, dass sie sich ausserhalb des Rechts bewegt. Daher fordern wir sofortige Maßnahmen und eine umfassende Reform der Polizeipraxis, um die Grundrechte und die Demokratie in unserer Stadt und ihrer Bürger*innen zu schützen.“ sagt Remo Perret, Vorstandsmitglied der JUSO Stadt Zürich.
Die JUSO Stadt Zürich sieht den Einsatz vom 17. Mai als klare Überschreitung der Verhältnismässigkeit von polizeilichem Handeln gemäss Abs. 3 § 10 PoIG. „Die Erklärung des Stadtrats ist ein kläglicher Versuch, den Einsatz zu relativieren.
Wir fordern eine klare Stellungnahme der Polizei, eine Distanzierung und Verurteilung des rechtswidrigen Vorgehens“, sagt Daria Semenova, Co-Präsidentin der JUSO Stadt Zürich.
*Name geändert
Die JUSO Stadt Zürich fordert deshalb:
1. Lückenlose Aufarbeitung dieser Vorfälle: Eine umfassende und transparente Untersuchung des Einsatzes am 17. Mai und aller damit verbundenen Vorgänge.
2. Externe und unabhängige Untersuchung: Eine unabhängige Studie zu den Zuständen und Methoden im Polizeikorps, um Missstände aufzudecken und zu beheben.
3. Sofortige Einstellung des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware: Ein Verbot der Nutzung solcher Technologien ohne gesetzliche Grundlage und umfassende Transparenz darüber, welche Mittel aktuell eingesetzt werden.
4. Einhaltung der Verhältnismässigkeit polizeilichen Handelns: Konsequente Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Grundrechte bei allen polizeilichen Massnahmen. Bei Nichtbeachtung müssen rechtliche Konsequenzen folgen, um willkürliche Repression zu verhindern.
5. Verpflichtende Dokumentation aller Einsätze: Schriftliche Aufzeichnungen aller polizeilichen Einsätze und Entscheidungen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen.
6. Schutz der Grundrechte bei politischen Aktionen: Sicherstellung, dass politische Proteste und Demonstrationen im Rahmen der Grundrechte geschützt und respektiert werden.
Remo Perret (Vorstand JUSO Stadt Zürich)
Daria Semenova (Co-Präsidium JUSO Stadt Zürich)